Gründungsberatung
Mit einem AVGS
(Gründungs- und Vermittlungsgutschein
Wenn Sie sich während des Bezugs von ALG 1 selbstständig machen möchten, besteht die Möglichkeit, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für eine Gründungsberatung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu beantragen. Dies setzt voraus, dass Sie Ihre Selbstständigkeit als Haupterwerb planen. Beachten Sie, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist und kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Eine professionelle Beratung kann Ihre beruflichen Chancen signifikant verbessern. Gerne unterstütze und berate ich Sie in Ihre Selbständigkeit
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1:1 Online-Beratung
In unserer 1:1 Online-Gründungsberatung analysieren wir Ihre Eignung als Gründer und die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans, einschließlich Geschäftsidee, Gründerprofil, Risikoabwägung, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategien, Zielgruppendefinition, Unternehmensstruktur, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung.
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Gründungszuschuss
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens und starten Ihre Selbständigkeit, könnten Sie während der Aufbauphase für 6 Monate einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser entspricht Ihrem letzten Arbeitslosengeld. Zusätzlich erhalten Sie 300 Euro für Ihre soziale Absicherung.
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Keine Kosten
Wenn Ihre Vermittlungsfachkraft einer Teilnahme schriftlich, in Form des Bewilligungsbescheides, zugestimmt hat,
entstehen keine Kosten für Sie.
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Voraussetzungen /
Beantratung
Sechs Wochen nach Beginn des Bezugs von ALG 1 können Sie einen Aktivierungsgutschein (AVGS) beantragen. Diesen können Sie persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragen. Teilen Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft mit, dass Sie an einer Maßnahme zur Heranführung an die Selbstständigkeit nach § 45 SGB III teilnehmen möchten. Übrigens, auch beim Bezug von ALG 2 ist die Beantragung eines AVGS möglich.
Individuelle Unternehmensberatung
Förderprogramm
"Beratung unternehmerischen Know Hows"
Sie sind selbständig und wünschen eine Beratung zur Optimierung Ihres bestehenden Unternehmens: Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms besteht die Möglichkeit, eine Unternehmensberatung mit einem finanziellen Zuschuss zu beantragen.
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50% - 80%
Förderung möglich
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Je nach Unternehmensstandort belaufen sich die Fördersätze von 50% bis max. 80%. Die förderfähigen Beratungskosten liegen bei 1.750,-- bzw. 2.800,-- Euro.
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Unternehmerinnen-Beratung
Dieses Angebot richtet sich an Inhaberinnen, Geschäftsführerinnen und Prokuristinnen.
Unternehmerinnen gewinnen an Bedeutung, insbesondere im Dienstleistungssektor. Diese Branche wird durch demografische Entwicklungen wirtschaftlich immer relevanter und gilt als Wachstumssektor. Nutzen Sie die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Beratung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
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Beratungsthemen
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Wirtschaflichkeit:
Unternehmenskonzepte und -abläufe, Marketing- und Vertriebswege etc. -
Personelle Strukturen analysieren
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Organisatorische Faktoren prüfen,
Strategien, Ausrichtung und Abläufe des Unternehmens optimieren